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Am 27. März 2003 hat das
Abgeordneten- haus einen Dringlichen Antrag mit weitreichenden Änderungen
des Berliner Abfallkonzepts angenommen.
Erst im Dezember 2002 hatte der
Senat Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit für die Berliner
Siedlungsabfälle beschlossen.
Diese waren vor dem Hintergrund
zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Februar
2003 dringend fortzuschreiben.
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Die beiden Urteile des EuGH haben
Konsequenzen für die gesamte deutsche Abfallwirtschaft. Insbesondere die
bisherige Unterscheidung zwischen der „Verwertung“ und der „Beseitigung“
von Abfällen ist durch die europäischen Richter an neue Kriterien
geknüpft worden.
"Darauf musste auch die Berliner
Abfallpolitik umgehend reagieren, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Ansonsten
wären Anlagen für die BSR errichtet worden, für die vielleicht ab Mitte 2005
kein Bedarf mehr besteht. Denn die EuGH-Entscheidungen bringen große
Unsicherheiten vor allem bei den zukünftigen Mengen an Gewerbeabfällen",
erklärt Daniel Buchholz.
Er hat den Antrag formuliert und
umfassend voran gebracht. Der Dringliche Antrag wurde von den
Koalitionsfraktionen eingebracht und am gleichen Abend mit den Stimmen von SPD,
PDS und GRÜNEN verabschiedet. Der Senat hat am 01.04.03 einen entsprechenden
Beschluss zur Umsetzung gefasst.
Die wesentlichen Punkte des
Beschlusses sind:
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Die Müllverbrennungsanlage (MVA)
Ruhleben wird auch über 2005 hinaus mit einer Kapazität von 520.000 Jahrestonnen
betrieben, ein Ausbau ist vom Tisch. Die verbleibende Menge an
Siedlungsabfällen (rund 460.000 Jahrestonnen) wird als Rohmüll
ausgeschrieben. Maximal 50% dieser Menge dürfen im Rahmen einer
Public-Private-Partnership vergeben werden.
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Die Ausschreibung erfolgt in
mehreren Losen und grundsätzlich mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2015,
Teilmengen mit kürzeren Laufzeiten sind möglich.
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Neben den wirtschaftlichen
Aspekten sind auch verbindliche ökologische Kriterien bei der Vergabe zu
berücksichtigen:
a) Hoher Anteil der stofflichen Abfallverwertung bei Gewerbemüll,
b) hoher Energienutzungsgrad (Auskopplung von Wärme und Energie),
c) Minimierung der Klimagase sowie weiterer Luftschadstoffe bei der
Behandlung,
d) Transportoptimierung innerstädtisch sowie zu den Behandlungsanlagen.
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Die getrennte Bioabfallsammlung
ist über das Jahr 2005 fortzusetzen, aber eventuell nur in bestimmten
Stadtquartieren. Sofern die BSR sie nicht fortführen will, schreibt die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese aus.
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Insgesamt sind die
Verträge und Maßnahmen so zu gestalten, dass keine rechtlichen
oder wirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Bindungen entstehen,
die über das Jahr 2015 hinaus reichen.
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Seit April 2004 liegt
das Ergebnis der Ausschreibung vor. Die entsprechende
Presseerklärung vom 02.04.2004 finden Sie (wie den ursprünglichen
Beschluss) unten zum Download.
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Nachtrag:
Inzwischen ist das "magische Datum" 1. Juni 2005 erreicht - es
markiert für die Abfallgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
und des Landes Berlin einen echten Meilenstein. Dazu Buchholz
wörtlich: "Das Mittelalter ist endgültig zu Ende gegangen. Über
viele Jahrhunderte sind die Siedlungsabfälle einfach in die
Landschaft gekippt worden. Damit ist jetzt Schluss. Nach der
feierlichen Einweihung am 1. Juni 2005 müssen die neuen Berliner
Anlagen jetzt in der Praxis zeigen, dass sie alle Vorgaben
erfüllen. Ein kritischer Blick dürfte dabei auch in Zukunft
angebracht sein!"
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