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Buchholz: "300.000 GASAG-Kunden Geld erstatten" / Schwere Niederlage vor BGH

Für den Berliner Gasversorger GASAG ist es erneut eine herbe Niederlage vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 jetzt endgültig zurückgewiesen. 38 GASAGKunden hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen die elfprozentige Preiserhöhung von Oktober 2005 eingereicht und haben nun endgültig Recht bekommen.

Mit dem jetzt veröffentlichten sog. Zurückweisungsbeschluss (Az. VIII ZR 312/08) hat der BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38 GASAG-Kunden gesetzt. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, begrüßt den Ausgang des Verfahrens: „Die GASAG hat alle Hinweise des BGH in den Wind geschlagen und nun die Quittung erhalten. Es ist eine weitere schwere Niederlage vor den Bundesrichtern. Wer seinen 300.000 Sondervertragskunden in der Vergangenheit nachteilige Preisklauseln in die Verträge geschrieben hat, muss auch die Konsequenzen tragen. Dass gilt unabhängig davon, dass die GASAG ihre Tarife wegen niedrigerer Ölpreise zuletzt wiederholt gesenkt hat.

Schon im Juli 2009 hatten die BGH-Richter einseitige Preisanpassungsklauseln des Unternehmens für unwirksam erklärt. Auch wenn das neue Urteil formal nur für die klagenden Kunden gilt, hat die GASAG als marktbeherrschender Berliner Gasversorger eine besondere Verantwortung. Alle 300.000 Sondervertragskunden sollten zumindest teilweise eine Erstattung erhalten. Bisher hat die GASAG auf stur geschaltet und Rückzahlungen abgelehnt, Vermittlungsrunden des Senats sind gescheitert. Den betroffenen Kunden bleibt damit wohl nur der Klageweg. Die Berliner Verbraucherzentrale bietet im Internet unter www.vz-berlin.de ein Informationspaket an.

Ich appelliere erneut an den GASAG-Vorstand, eine unnötige Prozesslawine zu vermeiden und den Kunden ein faires Angebot zu machen. Rund 50.000 Sondervertragskunden hatten die höheren Preise nur unter Vorbehalt gezahlt. Zu viel gezahlte Beträge sollten ihnen umgehend erstattet werden, die weiteren Sondervertragskunden auf dem Kulanzweg eine anteilige Erstattung erhalten.“

(Stand: 03.2010)

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BGH kassiert GASAG-Preisklausel (Meldung August 2009)

Der Bundesgerichtshof hat im GASAG-Verfahren jetzt die schriftliche Urteilsbegründung (Aktenzeichen VIII ZR 225/07) seines Urteils vom Juli 2009 veröffentlicht. Aus Sicht des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, hat dieses Urteil Signalwirkung für alle GASAG-Kunden.

Ein Berliner Kunde hatte in einem richtungweisenden Revisionsverfahren gegen die GASAG gewonnen. Durch das Urteil wird die GASAG verpflichtet, zu viel gezahlte Gaskosten zu erstatten, da zwei Preiserhöhungen von Oktober 2005 und Januar 2006 unzulässig waren.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Tarif "Aktiv" enthaltene Preisanpassungsregelung unwirksam ist, weil sie die Kunden der GASAG "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt". Auf Basis dieser Klausel konnte die GASAG bei steigenden Gasbezugskosten die Preise erhöhen, war aber nicht verpflichtet, bei niedrigeren Bezugskosten Preissenkungen vorzunehmen.

Daniel Buchholz fordert die GASAG auf, endlich Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen: "Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt erneut, dass die Vertragsklauseln der GASAG in der Vergangenheit wenig kundenfreundlich waren und einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. Damit ist die GASAG zum zweiten Mal mit ihren Preisklauseln vor Gericht gescheitert. Bereits im Oktober 2008 waren 38 Kunden mit ihrer Klage gegen eine Preiserhöhung der GASAG vor dem Berliner Kammergericht erfolgreich.

Es ist an der Zeit, dass sich die GASAG als marktbeherrschender Berliner Gasversorger im Sinne der Gerichtsurteile kundenfreundlich und verantwortungsbewusst zeigt. Alle Kunden der GASAG haben einen Anspruch auf transparente Preise ohne unverständliche Klauseln, unabhängig davon, ob sie gegen den Versorger geklagt haben.

Darum sollte es umgehend einen Runden Tisch der Verbraucherzentrale, der GASAG und von Wohnungsverbänden geben, um festzulegen, wie eine angemessene Rückzahlung beziehungsweise Erstattung für alle GASAG-Kunden ausgestaltet werden kann. Damit würde die GASAG sich selbst und ihren Kunden weitere Gerichtsverfahren ersparen."

Leider ist die GASAG dieser Bitte nicht gefolgt. Stattdessen lehnt sie eine Entschädigung der Kunden grundsätzlich ab. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Umweltsenatorin haben den GASAG-Kunden empfohlen, gegen diese Entscheidung zu klagen.

(Stand: 08.2009)

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"GASAG soll Preise zum 1. Januar 2009 senken" (Meldung November 2008)

Der Berliner Gasversorger GASAG hat erneut einen wichtigen Prozess verloren. Der 21. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts hat am 28.10.08 einer Sammelklage von 38 Verbrauchern gegen die rund 11%ige Preiserhöhung der GASAG von Oktober 2005 statt gegeben, die Preiserhöhung 2005 ist damit für diese Sondervertragskunden unwirksam.

Für den umweltpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, kommt diese Entscheidung nicht überraschend: "Das Kammergericht hat sich erfreulich klar auf die Seite der Verbraucher gestellt. Das Urteil ist eine weitere empfindliche Niederlage für den Berliner 'Platzhirschen' GASAG und stärkt die Gas-Kunden.

Im Februar 2008 hatte das Berliner Kammergericht bereits eingefordert, dass die GASAG ihre Preiskalkulation offenlegen muss. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt zog die GASAG Mitte 2008 den Kürzeren, hatte sie sich doch zuvor als einziger Gasversorger gegen die Überprüfung ihrer Gaspreise durch das Kartellamt gewehrt.

Das neue Urteil stärkt die Kunden der GASAG, auch wenn es formal nur für die klagenden Kunden direkte Wirkung entfaltet und die GASAG voraussichtlich in die Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen wird. Als marktbeherrschender Berliner Gasversorger hat die GASAG eine besondere Verantwortung und muss umgehend ihre Geschäftsbedingungen sowie die Transparenz ihrer Preisgestaltung verbessern. Schwammige und unverständliche Klauseln in den Geschäftsbedingungen, die zu Lasten der Kunden gehen, müssen der Vergangenheit angehören.

Im Jahr 2008 hat die GASAG bereits zweimal heftig an der Preisschraube gedreht, zuletzt Anfang September. Seitdem ist der Ölpreis drastisch gesunken, in dessen Folge auch die internationalen Gasbezugskosten sinken. Die GASAG wäre daher sehr gut beraten, die Gaspreise bereits zum 1. Januar 2009 zu senken und endlich faire, nachvollziehbare Klauseln in ihre AGB aufzunehmen."

(Stand: 11.2008)

   

   

   

 

"300.000 GASAG-Kunden Geld erstatten"  (Pressemitteilung 10.2009)

   

 

"BGH kassiert GASAG-Preisklausel"  (Pressemitteilung 08.2009)

   

 

"GASAG soll Gaspreise zum 01.01.09 senken"  (Pressemitteilung 10.2008)

   

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Artikel zum Thema:

"Schlappe für Gasag"  (taz 05.03.10)

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ba&dig=2010%2F03%2F05%2Fa0069&cHash=3777df97e6

"Erneute Niederlage für Gasag vor BGH"  (Verivox 05.03.10)

http://www.verivox.de/nachrichten/erneuete-niederlage-fuer-gasag-vor-bgh-50897.aspx

"Gasag-Preise: Karlsruhe weist Revision ab"  (Berliner Morgenpost 05.03.10)

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1268943/.html

"Bundesgerichtshof lehnt Gasag-Revision ab"  (Tagesspiegel 05.03.10)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Gasag-Klage;art270,3048243

"SPD will Entschädigung: Gasag soll Geldhahn aufdrehen" (taz 09.08.09)

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/gasag-soll-geldhahn-aufdrehen/

"Berliner sind der Gasag lieb und teuer" (taz 16.04.09)

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/?dig=2009%2F04%2F16%2Fa0135&cHash=d715dcae27

"VEB Gasag? Koalition erwägt Teilrückkauf des Gasversorgers" (Berl. Zeitung 05.12.08)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1205/berlin/0021/index.html

"Senat prüft Landesbeteiligung am Energieversorger Gasag" (Berl. Morgenpost 05.12.08)

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article992422/.html

"Senat will Monopol der Gasag brechen" (Tagesspiegel 04.12.08)

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2676222

"Gasag muss sich warm anziehen"  (Berl. Zeitung 30.10.08)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1030/berlin/0028/index.html

"Gasag verliert gegen 38 ihrer Kunden"  (taz 29.10.08)

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/gasag-verliert-gegen-38-ihrer-kunden/

"Politiker appellieren an die Gasag"  (Tagesspiegel 25.10.08)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Gasag-Oelpreise-Heizkosten;art270,2643614

 

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