Für den Berliner
Gasversorger GASAG ist es erneut eine herbe Niederlage vor
Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des
Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom
Oktober 2008 jetzt endgültig zurückgewiesen. 38
GASAGKunden hatten mit Unterstützung der
Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen die elfprozentige
Preiserhöhung von Oktober 2005 eingereicht und haben nun endgültig
Recht bekommen. Mit dem
jetzt veröffentlichten sog. Zurückweisungsbeschluss (Az. VIII ZR
312/08) hat der BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38
GASAG-Kunden gesetzt. Der umweltpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz,
begrüßt den Ausgang des Verfahrens: „Die GASAG hat alle Hinweise
des BGH in den Wind geschlagen und nun die Quittung erhalten. Es
ist eine weitere schwere Niederlage vor den Bundesrichtern.
Wer seinen 300.000 Sondervertragskunden in der Vergangenheit
nachteilige Preisklauseln in die Verträge geschrieben hat, muss
auch die Konsequenzen tragen. Dass gilt unabhängig davon, dass die
GASAG ihre Tarife wegen niedrigerer Ölpreise zuletzt wiederholt
gesenkt hat. Schon im
Juli 2009 hatten die BGH-Richter einseitige
Preisanpassungsklauseln des Unternehmens für unwirksam erklärt.
Auch wenn das neue Urteil formal nur für die klagenden Kunden
gilt, hat die GASAG als marktbeherrschender Berliner Gasversorger
eine besondere Verantwortung. Alle 300.000
Sondervertragskunden sollten zumindest teilweise eine Erstattung
erhalten. Bisher hat die GASAG auf stur geschaltet und
Rückzahlungen abgelehnt, Vermittlungsrunden des Senats sind
gescheitert. Den betroffenen Kunden bleibt damit wohl nur der
Klageweg. Die Berliner Verbraucherzentrale bietet im Internet
unter www.vz-berlin.de ein Informationspaket an.
Ich appelliere erneut an den GASAG-Vorstand, eine unnötige
Prozesslawine zu vermeiden und den Kunden ein faires
Angebot zu machen. Rund 50.000 Sondervertragskunden hatten die
höheren Preise nur unter Vorbehalt gezahlt. Zu viel gezahlte
Beträge sollten ihnen umgehend erstattet werden, die weiteren
Sondervertragskunden auf dem Kulanzweg eine anteilige Erstattung
erhalten.“
(Stand: 03.2010)
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BGH kassiert GASAG-Preisklausel (Meldung August 2009)
Der Bundesgerichtshof
hat im GASAG-Verfahren jetzt die schriftliche Urteilsbegründung
(Aktenzeichen VIII ZR 225/07) seines Urteils vom Juli 2009 veröffentlicht. Aus Sicht des
umweltpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion des Berliner
Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, hat dieses Urteil
Signalwirkung für alle GASAG-Kunden.
Ein Berliner Kunde hatte in einem richtungweisenden
Revisionsverfahren gegen die GASAG gewonnen. Durch das Urteil wird
die GASAG verpflichtet, zu viel gezahlte Gaskosten zu erstatten,
da zwei Preiserhöhungen von Oktober 2005 und Januar 2006
unzulässig waren. In der
Urteilsbegründung heißt es, dass die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Tarif "Aktiv" enthaltene
Preisanpassungsregelung unwirksam ist, weil sie die Kunden der
GASAG "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
benachteiligt". Auf Basis dieser Klausel konnte die GASAG bei
steigenden Gasbezugskosten die Preise erhöhen, war aber nicht
verpflichtet, bei niedrigeren Bezugskosten Preissenkungen
vorzunehmen.
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Daniel Buchholz fordert die GASAG auf, endlich Konsequenzen aus dem Urteil
zu ziehen: "Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt erneut, dass die
Vertragsklauseln der GASAG in der Vergangenheit wenig kundenfreundlich waren
und einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. Damit ist die GASAG zum
zweiten Mal mit ihren Preisklauseln vor Gericht gescheitert. Bereits im
Oktober 2008 waren 38 Kunden mit ihrer Klage gegen eine Preiserhöhung der
GASAG vor dem Berliner Kammergericht erfolgreich.
Es ist an der Zeit, dass sich die GASAG als marktbeherrschender Berliner
Gasversorger im Sinne der Gerichtsurteile kundenfreundlich und
verantwortungsbewusst zeigt. Alle Kunden der GASAG haben einen Anspruch auf
transparente Preise ohne unverständliche Klauseln, unabhängig davon, ob sie
gegen den Versorger geklagt haben. |
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Darum sollte es
umgehend einen Runden Tisch der Verbraucherzentrale, der GASAG und
von Wohnungsverbänden geben, um festzulegen, wie eine angemessene
Rückzahlung beziehungsweise Erstattung für alle GASAG-Kunden
ausgestaltet werden kann. Damit würde die GASAG sich selbst und
ihren Kunden weitere Gerichtsverfahren ersparen."
Leider ist die GASAG dieser Bitte nicht gefolgt. Stattdessen lehnt
sie eine Entschädigung der Kunden grundsätzlich ab. Sowohl die
Verbraucherzentrale als auch die Umweltsenatorin haben den
GASAG-Kunden empfohlen, gegen diese Entscheidung zu klagen.
(Stand: 08.2009)
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"GASAG soll Preise zum 1. Januar 2009 senken" (Meldung
November 2008)
Der Berliner
Gasversorger GASAG hat erneut einen wichtigen Prozess verloren.
Der 21. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts hat am 28.10.08
einer Sammelklage von 38 Verbrauchern gegen die rund 11%ige
Preiserhöhung der GASAG von Oktober 2005 statt gegeben, die
Preiserhöhung 2005 ist damit für diese Sondervertragskunden
unwirksam.
Für den
umweltpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner
Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, kommt diese Entscheidung
nicht überraschend: "Das Kammergericht hat sich erfreulich klar
auf die Seite der Verbraucher gestellt. Das Urteil ist eine
weitere empfindliche Niederlage für den Berliner 'Platzhirschen'
GASAG und stärkt die Gas-Kunden.
Im Februar 2008 hatte das Berliner Kammergericht bereits eingefordert, dass
die GASAG ihre Preiskalkulation offenlegen muss. Auch gegenüber dem
Bundeskartellamt zog die GASAG Mitte 2008 den Kürzeren, hatte sie sich doch
zuvor als einziger Gasversorger gegen die Überprüfung ihrer Gaspreise durch
das Kartellamt gewehrt.
Das neue Urteil stärkt die Kunden der
GASAG, auch wenn es formal nur für die klagenden Kunden direkte Wirkung
entfaltet und die GASAG voraussichtlich in die Revision vor dem
Bundesgerichtshof gehen wird. Als marktbeherrschender Berliner Gasversorger
hat die GASAG eine besondere Verantwortung und muss umgehend ihre
Geschäftsbedingungen sowie die Transparenz ihrer Preisgestaltung verbessern.
Schwammige und unverständliche Klauseln in den Geschäftsbedingungen, die zu
Lasten der Kunden gehen, müssen der Vergangenheit angehören.
Im Jahr 2008 hat die GASAG bereits zweimal heftig an der Preisschraube
gedreht, zuletzt Anfang September. Seitdem ist der Ölpreis drastisch
gesunken, in dessen Folge auch die internationalen Gasbezugskosten sinken.
Die GASAG wäre daher sehr gut beraten, die Gaspreise bereits zum 1. Januar
2009 zu senken und endlich faire, nachvollziehbare Klauseln in ihre AGB
aufzunehmen."
(Stand: 11.2008)
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