Und warum kann nicht bei der
Abgabe von Elektroschrott in den Recyclinghöfen ein gestaffelter kleiner
Bonus ausgezahlt oder ein anderer Anreiz geschaffen werden? Die
positiven Erfahrungen der BSR mit der Vergütung von einem Euro bei der
Abgabe von gefüllten Laubsäcken sind ein gutes Beispiel auch für den
Elektroschrott. Dadurch würde sicherlich weniger Elektroschrott in den
normalen Hausmüll wandern und der Umwelt blieben gefährliche Schadstoffe wie
Quecksilber, Blei und Cadmium erspart."
Da Elektro- und
Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an Schadstoffen wie etwa die
Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW) enthalten, sind diese Abfälle ein bedeutender Faktor für die
Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen. Darüber hinaus gehen bei der
Entsorgung wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe
verloren.
Mit dem Elektrogesetz wurden in
Deutschland zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Das Gesetz hat zwei wesentliche
Ziele
1. Die Umwelt und damit auch die
menschliche Gesundheit soll vor giftigen Substanzen geschützt werden.
Deshalb verbietet das Gesetz die Verwendung bestimmter Stoffe bei der
Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten ab Juli 2006.
2. Die Menge des anfallenden
Elektroschrotts soll deutlich reduziert werden, um die Umweltbelastung zu
verringern und wertvolle Rohstoffe zu bewahren. Deshalb regelt das Gesetz
die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
(Stand 04.2006)
Artikel der Berliner Tageszeitungen online:
http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/23/berlin/818492.html
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