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10-Punkte-Plan für die Wasserstadt Spandau vorgelegt

 

In der Diskussion über die Zukunft der Wasserstadt Spandau werden immer wieder Forderungen laut, der Senat müsse sein Engagement unverzüglich beenden und damit Kosten einsparen. Politiker der Spandauer SPD haben am 6. August 2003 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der einen rechtssicheren Ausstieg aus dem Entwicklungsgebiet bei gleichzeitiger kostenbewusster Fertigstellung von Teilen der Wasserstadt ermöglichen soll.

Swen Schulz, Kreisvorsitzender der Spandauer SPD und Bundestagsabgeordneter, Daniel Buchholz, stellvertretender Kreisvorsitzender und Mitglied des Abgeordnetenhauses, sowie die Stadtentwicklungsexperten der SPD-Fraktion in der Spandauer BVV Christian Kaiser, Sabine Ortlepp und Hans Schultz, haben den Plan erarbeitet.

"Damit soll die Waage gehalten werden zwischen den Anforderungen des Berliner Landeshaushaltes und den Spandauer Interessen. Es gilt, zukunftsorientierte Entscheidungen zum Wohle des Bezirkes und des Landes Berlin zu treffen", so die SPD-Politiker.

Im November 2003 hat der Senat eine geänderte Planung für die fünf Berliner Entwicklungsgebiete beschlossen. Die Forderungen des Spandauer 10-Punkte-Plans sind darin erfreulicherweise weitgehend berücksichtigt.

Mit Stand Februar 2005 ist ein Teil der Punkte bereits positiv umgesetzt worden. Die Spandauer BVV und das Bezirksamt haben sich den Forderungen der SPD nach einer kostenbewussten und zugleich städtebaulich sinnvollen Weiterentwicklung der Wasserstadt in wesentlichen Punkten angeschlossen. Das geht aus einer schriftlichen Vorlage für die BVV hervor.

  Der 10-Punkte-Plan im Einzelnen  

1. Das Land Berlin darf nicht alles stehen und liegen lassen und die Wasserstadt fluchtartig verlassen. Vielmehr muss in den einzelnen Quartieren die Entwicklung trotz angespannter Haushaltslage so weit wie möglich vollendet werden.

2. Weitgehend entwickelte Quartiere und Bereiche werden aus der Entwicklungsmaßnahme entlassen und in das normale Planungsrecht zurückgeführt. Damit erhält der Bezirk Spandau wieder die Hoheit über die Entwicklung dieser Bereiche und kann neue Zukunftsperspektiven vorantreiben.

3. Die Anwohner müssen bei Änderungen der bisherigen Planung umfassend informiert und beteiligt werden. Es darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg neu geplant werden. In öffentlichen Versammlungen sollen sich die Anwohner in die weitere Planung einbringen können. Die betroffenen Investoren sind ebenfalls frühzeitig einzubinden, um die rechtssichere Entlassung von Teilgebieten zu gewährleisten.

4. Infrastruktureinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sind bei einem weiterhin bestehenden Bedarf auch bei Aufgabe des Entwicklungsstatus' zu errichten. Die vorgesehene Kita an der Havelspitze ist zu bauen. Für eine neue Grundschule im nördlichen Bereich der Wasserstadt ist eine Fläche verbindlich zu sichern, vorzugsweise im Bereich Maselake Nord.

5. Die durch den Abriss von Gebäuden entstandenen "wüstenähnlichen" Verhältnisse sind vollständig zu beseitigen. Neue Parkflächen und Grünverbindungen werden an diesen Stellen zu einer deutlichen Qualitätssteigerung des gesamtes Gebietes führen. Insbesondere die Brachflächen im Bereich Haveleck sind durch einen Quartierspark aufzuwerten, der langfristig kostengünstig zu unterhalten sein muss. Im Gebiet Maselake Nord ist der vorgesehene Grünzug nördlich des Maselake Kanals zu errichten und mindestens durch einen Steg für Fußgänger zu ergänzen.

6. Möglichst alle Bereiche der Wasserstadt sind durch Uferwanderwege für die Allgemeinheit zu erschließen. Diese seit Beginn der Planungen von der Spandauer SPD vorgebrachte Forderung erlangt durch die Aufgabe einiger Baumassnahmen neue Aktualität. Auf der Haselhorster Seite der Wasserstadt (Quartier Salzhof West) ist dies besonders geboten, um zukünftig attraktives Wohnen und neue Erholungsmöglichkeiten für die Anwohner zu bieten.

7. Für die Havelspitze werden alle Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung unterstützt, insbesondere in Bezug auf neue Dienstleistungsangebote und Einkaufsmöglichkeiten (z.B. Supermarkt in der Poelzig-Halle).

8. Definitiver Erhalt der Kolonie Kleckersdorf. Da die ursprünglichen Vorhaben in diesem Bereich nicht umgesetzt werden, ist die Kleingartenfläche verbindlich und dauerhaft in allen Planungsunterlagen des Landes und des Bezirkes zu sichern.

9. Die Insel Eiswerder bietet besonderes Entwicklungspotenzial. Sofern kurzfristig verbindliche Investoren-Angebote für einen Ausbau der Insel zu einem Medien- und Eventstandort vorliegen, ist die Insel umgehend aus der Entwicklungsmaßnahme zu entlassen. Ein möglicher Konflikt zwischen den Nutzungsvarianten "Wohnen" versus "Medien" ist dann kurzfristig mit allen Beteiligten auszuräumen.

10. Die Wasserstadt GmbH als Entwicklungsträger mit dem größten Know-how muss ausreichend Zeit zur Beendigung ihrer Arbeit erhalten. Sie hat für alle nicht entlassenen Gebiete bis Ende 2006 intensiv die Vermarktung von Grundstücken und Immobilien voran zu treiben.

 

Infoblatt 10-Punkte-Plan

 
 

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