Für Haus- und
Grundstückseigentümer gibt es eine gute Nachricht. Die Mitglieder
des Berliner Abgeordnetenhauses haben das
Straßenausbaubeitragsgesetz ersatzlos abgeschafft. Bereits
erhobene Beitrage werden vollständig zurückgezahlt.
Für den Spandauer
SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz eine gute Nachricht:
„Endlich gibt es Klarheit für alle Haus- und
Grundstückseigentümer. Wir setzen mit der Abschaffung des
Beitragsgesetzes wie versprochen einen Punkt der
Koalitionsvereinbarung um.“ Gerade in den Siedlungsgebieten
Spandaus wie Hakenfelde, Weststaaken, Gatow oder Kladow hat das
Gesetz für große Unsicherheiten gesorgt. Geplante Straßenausbauten
verzögerten sich und es gab diverse Bürgerproteste.
Buchholz:
„Grundstückseigentümer werden damit nicht mehr zur Kasse
gebeten. Ich habe von Anfang an dafür plädiert, dass bei
einer Abschaffung des Gesetzes alle bisher gezahlten Beiträge
vollständig zurückgezahlt werden. Dies haben wir jetzt auch so
beschlossen.“ Es wurden bereits seit Anfang 2012 keine neuen
Bescheide mehr versandt. Bei den Berliner Bezirksämtern sind
insgesamt 675.528 Euro an Beiträgen für ausgebaute Straßen
eingegangen. Diese Gelder werden seit dem Inkrafttreten des
Gesetzes am 19.09.12 auf Antrag restlos erstattet.
Das Gesetz wurde
zwischen 2008 und 2011 nur von sechs der zwölf Berliner
Bezirke angewandt. Viele Bürger fühlten sich dadurch
ungerecht behandelt. Ein einheitliches, nachvollziehbares und
transparentes Verfahren war durch die zweistufe Verwaltung
Land-Bezirke in Berlin nicht möglich. Fast alle anderen
Bundesländer haben seit vielen Jahren Beitragsgesetze und wollen
diese nicht abschaffen.
Wer für den
Straßenausbau bezahlt hat, bekommt die Beiträge auf Antrag
vollständig zurückgezahlt, auch wenn er das Grundstück
inzwischen verkauft hat. Ein neuer Eigentümer hat dagegen keinen
Anspruch auf Rückzahlung. Anders verhält es sich bei Erbschaften.
Erben haben einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn sie die Erbschaft
des beitragspflichtigen Grundstücks nachweisen können.
(Letzte Aktualisierung:
09.2012)
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