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Abgeordnetenhaus beschließt Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit ab 2005

Am 27. März 2003 hat das Abgeordneten- haus einen Dringlichen Antrag mit weitreichenden Änderungen des Berliner Abfallkonzepts angenommen.

Erst im Dezember 2002 hatte der Senat Maßnahmen zur Entsorgungssicherheit für die Berliner Siedlungsabfälle beschlossen.

Diese waren vor dem Hintergrund zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Februar 2003 dringend fortzuschreiben.

Die beiden Urteile des EuGH haben Konsequenzen für die gesamte deutsche Abfallwirtschaft. Insbesondere die bisherige Unterscheidung zwischen der „Verwertung“ und der „Beseitigung“ von Abfällen ist durch die europäischen Richter an neue Kriterien geknüpft worden.

"Darauf musste auch die Berliner Abfallpolitik umgehend reagieren, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Ansonsten wären Anlagen für die BSR errichtet worden, für die vielleicht ab Mitte 2005 kein Bedarf mehr besteht. Denn die EuGH-Entscheidungen bringen große Unsicherheiten vor allem bei den zukünftigen Mengen an Gewerbeabfällen", erklärt Daniel Buchholz.

Er hat den Antrag formuliert und umfassend voran gebracht. Der Dringliche Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen eingebracht und am gleichen Abend mit den Stimmen von SPD, PDS und GRÜNEN verabschiedet. Der Senat hat am 01.04.03 einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung gefasst.

Die wesentlichen Punkte des Beschlusses sind:

  1. Die Müllverbrennungsanlage (MVA) Ruhleben wird auch über 2005 hinaus mit einer Kapazität von 520.000 Jahrestonnen betrieben, ein Ausbau ist vom Tisch. Die verbleibende Menge an Siedlungsabfällen (rund 460.000 Jahrestonnen) wird als Rohmüll ausgeschrieben. Maximal 50% dieser Menge dürfen im Rahmen einer Public-Private-Partnership vergeben werden.

  2. Die Ausschreibung erfolgt in mehreren Losen und grundsätzlich mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2015, Teilmengen mit kürzeren Laufzeiten sind möglich.

  3. Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind auch verbindliche ökologische Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen:
    a) Hoher Anteil der stofflichen Abfallverwertung bei Gewerbemüll,
    b) hoher Energienutzungsgrad (Auskopplung von Wärme und Energie),
    c) Minimierung der Klimagase sowie weiterer Luftschadstoffe bei der Behandlung,
    d) Transportoptimierung innerstädtisch sowie zu den Behandlungsanlagen.

  4. Die getrennte Bioabfallsammlung ist über das Jahr 2005 fortzusetzen, aber eventuell nur in bestimmten Stadtquartieren. Sofern die BSR sie nicht fortführen will, schreibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese aus.

Insgesamt sind die Verträge und Maßnahmen so zu gestalten, dass keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Bindungen entstehen, die über das Jahr 2015 hinaus reichen.

 

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Seit April 2004 liegt das Ergebnis der Ausschreibung vor. Die entsprechende Presseerklärung vom 02.04.2004 finden Sie (wie den ursprünglichen Beschluss) unten zum Download.

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Nachtrag:
Inzwischen ist das "magische Datum" 1. Juni 2005 erreicht - es markiert für die Abfallgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin einen echten Meilenstein. Dazu Buchholz wörtlich: "Das Mittelalter ist endgültig zu Ende gegangen. Über viele Jahrhunderte sind die Siedlungsabfälle einfach in die Landschaft gekippt worden. Damit ist jetzt Schluss. Nach der feierlichen Einweihung am 1. Juni 2005 müssen die neuen Berliner Anlagen jetzt in der Praxis zeigen, dass sie alle Vorgaben erfüllen. Ein kritischer Blick dürfte dabei auch in Zukunft angebracht sein!"

 

 

 

Ergebnis der Ausschreibung, Presseerklärung vom 02.04.04  

 

 

Beschluss zur Entsorgungssicherheit 2005  

 
 

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