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Auf Kopfschütteln und
deutliche Kritik stößt der erneute Vorstoß der Berliner FDP-Fraktion, die
Sperrzeiten für Biergärten vermeintlicherweise “kundenfreundlicher zu
gestalten” und heute ein “Trinken für die Freiheit” zu veranstalten.
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Dazu der
SPD-Wirtschaftsexperte Daniel Buchholz: “Man möchte es kaum
glauben, aber die Spaßfraktion der FDP überbietet sich mal wieder
selbst mit unsinnigen Forderungen. Die von der FDP geforderte
Bundesratsinitiative für eine generelle Verlängerung von
Biergärten-Öffnungszeiten ist nicht nur rechtlich äußerst
problematisch, sondern brächte für Berlin in der Praxis
deutliche Verschlechterungen. Aber solche Fakten sind für den
publicitysüchtigen Dr. Lindner wohl kein Hindernis, kann er doch
mit dieser billigen populistischen Nummer mal wieder die Gazetten
beglücken und Biergläser in die Kameras halten.
Um eines klar zu stellen: Auch die SPD-Fraktion gönnt den
Hauptstädtern ein kühles Bier unter freiem Himmel in den Abend-
und Nachtstunden. Ich selbst sitze gerne mit Freunden bei einem
Schwarzbier unter majestätischen Kastanien. Das ist nämlich an
vielen Stellen der Stadt problemlos möglich. So gilt für die
große Mehrzahl der rund 5.000 Schankgärten in Berlin nur die
offizielle Sperrstunde von 5 bis 6 Uhr morgens! Da keine
Anwohner betroffen sind, steht dem nächtlichen Biervergnügen hier
nichts im Wege und es sind keine Ausnahmen nach der
Lärmschutzverordnung notwendig.
Grundsätzlich gilt in Berlin zwar die Lärmschutzverordnung, nach
der die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt ist.
Gleichwohl haben die Bezirksämter durch eine allgemeine
Ausnahmevorschrift einen erweiterten Ermessensspielraum: Ausnahmen
können für alle Wochentage bis 23.00 Uhr und für Freitage und
Sonnabende bis 24.00 Uhr problemlos erteilt werden!
Nur an wenigen Stellen in der Stadt gibt es Problemfälle, wo sich
Anwohner beschweren. Dann wird entsprechend einer Vereinbarung mit
der Berliner Hotel- und Gaststätteninnung ein besonderes
Clearing-Verfahren eingeleitet, um zu einer für alle Beteiligten
annehmbaren Lösung zu kommen. Das funktioniert in der ganz
überwiegenden Zahl der Fälle reibungslos und flexibel, die Zahl
der wirklichen Konflikte ist im Verhältnis zur Zahl der
Gaststätten verschwindend gering. Wenige Ausnahmen, wie die
Simon-Dach-Straße, bestimmen trotzdem die mediale Wahrnehmung.
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Eine traurige
Nebenrolle in dieser Biergarten-Posse spielen einige Abgeordnete der
CDU-Fraktion. Nachdem im Stadtentwicklungs-ausschuss des Berliner
Parlaments intensiv über das Thema informiert und geredet wurde, stimmten
alle Fraktionen außer der FDP gegen den FDP-Antrag. Nachdem die FDP nun
ihre überflüssige Kampagne gestartet hat, ist sich der
CDU-Wirtschaftssprecher Kai Wegner nicht zu schade, entgegen aller
Vernunft und Fakten auf den PR-Zug der FDP aufzuspringen und den Antrag zu
unterstützen. |
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Und noch ein
Schmankerl: Die FDP ist mit einem ähnlichen Antrag nicht nur 2002
im Bundestag baden gegangen. In einer Verhandlung des
Bundesverwaltungsgerichts über die bayerische
Biergartennutzungsverordnung wurde die bestehende Berliner
Regelung als beispielgebend hervorgehoben! Genau diese
flexible, in der Praxis bewährte Regelung mit einem vernünftigen
Ausgleich zwischen Gastwirten und Nachbarn will die FDP abschaffen
– und würde damit Probleme schaffen, die es bisher gar nicht gibt!
Insgesamt muss man sich fragen, ob sich die FDP durch allzu
häufigen Biergenuss bereits um den Verstand gesoffen hat. Die
billigen Shownummern von Dr. Lindner grenzen an
Volksverdummung und müssen erneut davon ablenken, dass von dieser
Opposition keine Vorschläge zur Lösung der wirklichen Probleme
unserer Stadt zu erwarten sind. Na denn Prost, Berlin!”
(Pressemitteilung SPD-Fraktion Berlin vom 10.06.04) |