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Kleingärten in Berlin und Spandau werden geschützt

Baum in Berliner Kleingartenanlage  (c) Daniel Buchholz MdA

Wunderbare Nachrichten für viele Berliner Kleingärtner!

Auf Initiative der SPD-Fraktion und von Stadtentwicklungs-Senatorin Ingeborg Junge-Reyer ist es gelungen, viele Berliner Kleingartenanlagen bis zum Jahr 2020 zu sichern. Das ist in vielen Fällen eine deutliche Verlängerung gegenüber den bisherigen Fristen. Damit gibt es endlich Planungssicherheit für viele Kleingärtner, leere Parzellen können leichter neu verpachtet werden.

Die 75.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern.

Die SPD-Fraktion hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass für eine möglichst große Anzahl von bisher befristeten Kleingärten eine Verlängerung der Schutzfrist bis zum Jahr 2020 vorgesehen wird. Dabei war es Ziel, eine einheitliche Verlängerungsfrist für alle Kleingärten zu erreichen. Es sollte auch den Kleingartenanlagen, die nur bis 2014 eine Schutzfrist haben, vorfristig eine längerfristige Perspektive gegeben werden. Das ist den allermeisten Fällen auch gelungen!

Dazu erklärt der Spandauer SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz: „Der neue Kleingartenentwicklungsplan enthält wunderbare Nachrichten für die Berliner Kleingärtner. Mit der deutlich verlängerten Schutzfrist 2020 gibt es endlich Planungssicherheit für viele Kleingärtner, leere Parzellen können leichter neu verpachtet werden. Kleingärten bieten eine wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktion in der Stadt, darum treten wir von der SPD wo immer möglich für ihre dauerhafte Sicherung ein.

Erstaunlich ist immer noch die 180-Grad-Wende des Spandauer Baustadtrates Röding von der CDU. Während er bei öffentlichen Anlässen immer über lange Schutzfristen schwadronierte, lehnte er diese in seinem offiziellen Schreiben vom April 2008 zunächst rundweg ab. Nachdem wir von der SPD dies auf der Spandauer Kleingartenkonferenz am 2. September 2008 publik gemacht hatten, änderte er kurzfristig seine Meinung. Immerhin - der Mann ist lernfähig..."

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Spandauer Kleingarten-Konferenzen seit 2008

Auf große Resonanz fiel die erste Einladung der beiden Abgeordneten Daniel Buchholz und Swen Schulz zu einer Spandauer Kleingarten-Konferenz im September 2008. Das Vereinshaus des Bezirksverbands der Spandau Kleingärtner in der Egelpfuhlstr. 35 war mit rund 100 Kleingärtnern voll besetzt.

Spandauer Kleingarten-Konferenz am 2.09.2008  (c) Daniel Buchholz MdA

Die Idee kam beiden, weil sie in Gesprächen mit Spandauer Kleingärtnern immer wieder auf drei große Themen angesprochen wurden: Die Sicherung von Kleingärten und die Fristen des Berliner Kleingartenentwicklungsplans (2010/2014), die Wasserver- und -entsorgung sowie die Müllabfuhr aus den Kolonien. Gemeinsam mit Experten der Wasserbetriebe und der BSR wurde ausführlich über die Themen informiert und diskutiert.

Inzwischen finden die Kleingarten-Konferenzen regelmäßig statt, die letzte im Dezember 2010. 

 

Zunächst sah es schlecht für viele Spandauer Kleingärtner aus. Das Bezirksamt und Baustadtrat Röding (CDU) hatten die Verlängerung der Schutzfristen für acht Kolonien zunächst rundweg abgelehnt, obwohl die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus genau das Gegenteil gefordert hatte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte das Spandauer Bezirksamt um eine Stellungnahme zu einer möglichen Schutzfristverlängerung für Kolonien mit einer bisherigen Schutzfrist 2010/2014 aufgefordert. Zu den Kolonien mit der bisherigen Frist 2014 hatte Röding in einem offiziellen Brief "im Namen des Bezirksbürgermeisters" geantwortet: "Ich halte derzeit eine Verlängerung der Schutzfristen für noch nicht erforderlich" und verwies auf eine erneute Prüfung in drei Jahren (also 2011).

Erst aufgrund massiven öffentlichen Drucks hat Röding Mitte September 2008 einen komplett anderslautenden Brief an die Senatsverwaltung geschrieben. Inzwischen war er auf die "Linie" der Spandauer SPD-Abgeordneten Buchholz und Schulz eingeschwenkt und sprach sich ebenfalls für eine dauerhafte Sicherung aus.

Buchholz hat zu dem Thema mehrfach persönlich mit der Senatorin gesprochen. Da es einen Konsens zwischen Bezirks- und Landesverwaltung gibt, wurden die bisher mit kürzeren Schutzfristen versehenen Spandauer Kolonien im neuen Kleingarten-Entwicklungsplan bis 2020 gesichert. Es handelt sich dabei um die "2010"er-Kolonien Hoffnung, Wiesengrund und Kleckersdorf (letztere ist bereits durch einen Bebauungsplan gesichert). Bei den Kolonien, die bisher nur bis 2014 geschützt waren, ist die Verlängerung bis 2020 ebenfalls klar. Das sind Altonaer Str. II, Am Grützmachergraben, Hasenheide IV, Lazarusstraße, Ruhleben, Schlangengraben, Sonnenschein und Zu den Eichen.

 

Im Januar 2010 hat der Berliner Senat den neuen Berliner Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Dadurch werden 80 Prozent der Kleingartenflächen in Berlin dauerhaft erhalten. Bei der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes ist es gelungen, die ursprünglich bis 2010 bzw. 2014 bestehenden Schutzfristen für 146 Anlagen (8 %) bis zum Jahr 2020 zu verlängern. Für weitere 19 Anlagen besteht die Schutzfrist bis 2014 weiter. Sofern die Entwicklung dieser Bereiche nicht wie vorgesehen erfolgt, ist eine nochmalige Verlängerung der Schutzfrist bis 2020 zu prüfen.

Senatorin Junge-Reyer: "Ich freue mich, dass im Vergleich zu dem im Mai 2009 eingebrachten Entwurf die Perspektive für weitere Kleingartenanlagen verbessert worden ist. So konnte die Schutzfrist für die Kleingartenanlagen Am Fenn und Wiesbaden (Teilfläche) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Nordkap im Bezirk Mitte sowie Alte Sternwarte (Teilfläche) und Fortuna im Bezirk Treptow-Köpenick auch bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Damit endet die Schutzfrist im Jahr 2010 jetzt nur noch für die Anlagen Durlach im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Hand in Hand im Bezirk Neukölln sowie für ca. 15 Parzellen der Anlage Grüne Aue in Treptow-Köpenick."

In Berlin gibt es 934 Kleingartenanlagen mit fast 75.000 Parzellen auf einer Gesamtfläche von rund 3.000 Hektar. Das entspricht einer Fläche, die 14 mal so groß ist wie der Tiergarten. Damit nimmt Berlin im Vergleich mit anderen Metropolen eine Vorreiterrolle ein. Nirgendwo sonst findet man eine ähnlich große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im Innenstadtbereich.

Der 2010 fortgeschriebene Kleingartenentwicklungsplan regelt offen und transparent die Zukunft der Kleingärten in Berlin: Ein Bestand von 2.500 Hektar Gesamtfläche ist gesichert, für weitere 235 Hektar besteht eine Schutzfrist bis 2020 und für 23 Hektar bis 2014. 82 % sind dauerhaft gesichert. Kleingärten dienen heute vor allem der Erholung und besitzen einen hohen Freizeitwert. Mit diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen auch die Verwaltungsvorschriften Schritt halten, die deshalb 2009 umfassend überarbeitet wurden. Beispielsweise ist die Anzahl der Kinderspielgeräte auf einer Parzelle jetzt nicht mehr begrenzt. Auch das Aufstellen eines Badebeckens zur Abkühlung ist nun erlaubt.

(Letzte Aktualisierung: 08.2010)

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Artikel zum Thema aus Berliner Tageszeitungen:

"Kleingärten in Spandau sind gesichert"

http://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article891479/.html

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Kleingärten in Berlin: Ausführliche Infos der Senatsverwaltung

   

   

 

"Laubenpieper im Ungewissen"  (Spand. Volksblatt 09.2008)

   

 

Kleingarten-Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus
(Protokoll 08.0
9.2008, Beitrag Buchholz auf S. 14+15)

   

 

"Spandau blockiert Sicherung von Kleingärten"  (Pressemitteilung 09.2008)

   

 

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