Die 75.000 Berliner
Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine
vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat
nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie
bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und
soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und
des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu
sichern.
Die SPD-Fraktion hat sich
frühzeitig dafür eingesetzt, dass für eine möglichst große Anzahl
von bisher befristeten Kleingärten eine Verlängerung der Schutzfrist
bis zum Jahr 2020 vorgesehen wird. Dabei war es Ziel, eine
einheitliche Verlängerungsfrist für alle Kleingärten zu erreichen.
Es sollte auch den Kleingartenanlagen, die nur bis 2014 eine
Schutzfrist haben, vorfristig eine längerfristige Perspektive
gegeben werden. Das ist den allermeisten Fällen auch gelungen!
Dazu erklärt der Spandauer
SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz: „Der neue
Kleingartenentwicklungsplan enthält wunderbare Nachrichten für die Berliner
Kleingärtner. Mit der deutlich verlängerten Schutzfrist 2020 gibt es endlich
Planungssicherheit für viele Kleingärtner, leere Parzellen können leichter neu
verpachtet werden. Kleingärten bieten eine wichtige
Ausgleichs- und Erholungsfunktion in der Stadt, darum treten wir von der SPD wo
immer möglich für ihre dauerhafte Sicherung ein.
Erstaunlich ist immer noch die
180-Grad-Wende des Spandauer Baustadtrates Röding von der CDU. Während er
bei öffentlichen Anlässen immer über lange Schutzfristen schwadronierte, lehnte
er diese in seinem offiziellen Schreiben vom April 2008 zunächst rundweg ab.
Nachdem wir von der SPD dies auf der Spandauer Kleingartenkonferenz am 2.
September 2008 publik gemacht hatten, änderte er kurzfristig seine Meinung.
Immerhin - der Mann ist lernfähig..."
.
Spandauer
Kleingarten-Konferenzen seit 2008
Auf große Resonanz
fiel die erste Einladung der beiden Abgeordneten Daniel Buchholz und Swen Schulz
zu einer Spandauer Kleingarten-Konferenz im September 2008. Das
Vereinshaus des Bezirksverbands der Spandau Kleingärtner in der
Egelpfuhlstr. 35 war mit rund 100 Kleingärtnern voll besetzt.
Die Idee kam
beiden, weil sie in Gesprächen mit Spandauer Kleingärtnern immer wieder
auf drei große Themen angesprochen wurden: Die Sicherung von Kleingärten
und die Fristen des Berliner Kleingartenentwicklungsplans (2010/2014), die
Wasserver- und -entsorgung sowie die Müllabfuhr aus den Kolonien.
Gemeinsam mit Experten der Wasserbetriebe und der BSR wurde ausführlich
über die Themen informiert und diskutiert.
Inzwischen finden
die Kleingarten-Konferenzen regelmäßig statt, die letzte im Dezember
2010.
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Zunächst sah es schlecht für
viele Spandauer Kleingärtner aus. Das Bezirksamt und Baustadtrat Röding (CDU)
hatten die Verlängerung der Schutzfristen für acht Kolonien zunächst rundweg
abgelehnt, obwohl die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus genau das Gegenteil
gefordert hatte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte das Spandauer
Bezirksamt um eine Stellungnahme zu einer möglichen Schutzfristverlängerung
für Kolonien mit einer bisherigen Schutzfrist 2010/2014 aufgefordert. Zu den
Kolonien mit der bisherigen Frist 2014 hatte Röding in einem offiziellen Brief
"im Namen des Bezirksbürgermeisters" geantwortet: "Ich halte derzeit eine
Verlängerung der Schutzfristen für noch nicht erforderlich" und verwies auf eine
erneute Prüfung in drei Jahren (also 2011).
Erst aufgrund massiven öffentlichen
Drucks hat Röding Mitte September 2008 einen komplett anderslautenden Brief an
die Senatsverwaltung geschrieben. Inzwischen war er auf die "Linie" der
Spandauer SPD-Abgeordneten Buchholz und Schulz eingeschwenkt und sprach sich
ebenfalls für eine dauerhafte Sicherung aus.
Buchholz hat zu dem Thema mehrfach
persönlich mit der Senatorin gesprochen. Da es einen Konsens zwischen
Bezirks- und Landesverwaltung gibt, wurden die bisher mit kürzeren Schutzfristen
versehenen Spandauer Kolonien im neuen Kleingarten-Entwicklungsplan bis 2020
gesichert. Es handelt sich dabei um die "2010"er-Kolonien Hoffnung, Wiesengrund
und Kleckersdorf (letztere ist bereits durch einen Bebauungsplan gesichert). Bei
den Kolonien, die bisher nur bis 2014 geschützt waren, ist die Verlängerung bis
2020 ebenfalls klar. Das sind Altonaer Str. II, Am Grützmachergraben, Hasenheide
IV, Lazarusstraße, Ruhleben, Schlangengraben, Sonnenschein und Zu den Eichen.
Im Januar 2010 hat der
Berliner Senat den neuen Berliner
Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Dadurch
werden 80 Prozent der Kleingartenflächen in Berlin dauerhaft
erhalten. Bei der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes
ist es gelungen, die ursprünglich bis 2010 bzw. 2014 bestehenden
Schutzfristen für 146 Anlagen (8 %) bis zum Jahr 2020 zu verlängern.
Für weitere 19 Anlagen besteht die Schutzfrist bis 2014 weiter.
Sofern die Entwicklung dieser Bereiche nicht wie vorgesehen erfolgt,
ist eine nochmalige Verlängerung der Schutzfrist bis 2020 zu prüfen.
Senatorin Junge-Reyer:
"Ich freue mich, dass im Vergleich zu dem im Mai 2009 eingebrachten
Entwurf die Perspektive für weitere Kleingartenanlagen verbessert
worden ist. So konnte die Schutzfrist für die Kleingartenanlagen Am
Fenn und Wiesbaden (Teilfläche) im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf, Nordkap im Bezirk Mitte sowie Alte
Sternwarte (Teilfläche) und Fortuna im Bezirk Treptow-Köpenick auch
bis zum Jahr 2020 verlängert werden. Damit endet die Schutzfrist im
Jahr 2010 jetzt nur noch für die Anlagen Durlach im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf und Hand in Hand im Bezirk Neukölln sowie
für ca. 15 Parzellen der Anlage Grüne Aue in Treptow-Köpenick."
In Berlin gibt es
934 Kleingartenanlagen mit fast 75.000 Parzellen auf einer
Gesamtfläche von rund 3.000 Hektar. Das entspricht einer Fläche, die
14 mal so groß ist wie der Tiergarten. Damit nimmt Berlin im
Vergleich mit anderen Metropolen eine Vorreiterrolle
ein. Nirgendwo sonst findet man eine ähnlich große Anzahl an privat
nutzbaren Gärten im Innenstadtbereich.
Der 2010
fortgeschriebene Kleingartenentwicklungsplan regelt offen und
transparent die Zukunft der Kleingärten in Berlin: Ein Bestand von
2.500 Hektar Gesamtfläche ist gesichert, für weitere 235 Hektar
besteht eine Schutzfrist bis 2020 und für 23 Hektar bis 2014. 82 %
sind dauerhaft gesichert. Kleingärten dienen heute vor allem der
Erholung und besitzen einen hohen Freizeitwert. Mit diesen
veränderten Rahmenbedingungen müssen auch die
Verwaltungsvorschriften Schritt halten, die deshalb 2009 umfassend
überarbeitet wurden. Beispielsweise ist die Anzahl der
Kinderspielgeräte auf einer Parzelle jetzt nicht mehr begrenzt. Auch
das Aufstellen eines Badebeckens zur Abkühlung ist nun erlaubt.
(Letzte Aktualisierung: 08.2010)
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Artikel zum Thema aus Berliner Tageszeitungen:
"Kleingärten in Spandau sind gesichert"
http://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article891479/.html
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