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Weniger Bürokratie - Berlins Bäume bleiben geschützt! (aktualisiert 11.2007)

Baumschutzverordnung Berlin

Seit dem 1. April 2004 gilt in Berlin eine neue Baumschutzverordnung. Sie ist auf allen privaten Grundstücken und Innenhöfen verbindlich zu beachten.

In den letzten Jahrzehnten hat sie sich in der Praxis bewährt und ist ein akzeptiertes Instrument der Umweltvorsorge in der Stadt. Von Bürgern und den bezirklichen Naturschutzämtern wurde jedoch die umständliche Handhabung der alten Verordnung bemängelt.

Insgesamt bietet die neue Baumschutzverordnung (BaumSchVO) mehr Freiräume für die Bürger und stärkt die Eigenverantwortung für ‚ihre' Bäume. Von einem Kahlschlag kann glücklicherweise keine Rede sein. Ein echtes ‚Kettensägenmassaker' hätte es nur gegeben, wenn die BaumSchVO komplett abgeschafft worden wäre, wie dies beispielsweise die FDP-Fraktion gefordert hat.

In den letzten Monaten vor dem Inkrafttreten wurden die Entwürfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine neue BaumSchVO deutlich geändert. Neben den Einwänden von Naturschutzverbänden und den Bezirksämtern wurde auch die Kritik aus den Parteien einbezogen.

Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die ursprünglich vorgesehene pauschale Freigabe aller Baumfällungen in einem Abstand von 3 bzw. 5 Metern um Gebäude und an Grundstücksgrenzen gestrichen wurde. Dies hätte nur zu Unsicherheiten und Streitigkeiten gerade unter Nachbarn geführt, ob der jeweilige Baum gefällt werden darf oder nicht.

Wesentliche Änderungen der neuen Verordnung:

  • Es sind alle Laubbäume und die Waldkiefer (Nadelbaum) ab einem Stammumfang von 80 cm geschützt (50 cm bei mehrstämmigen Bäumen). Bisher waren Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm bzw. 30 geschützt, darunter auch alle Nadelbäume.

  • Äste bis zu einem Umfang von 15 cm (d.h. 5 cm Durchmesser) dürfen z.B. für notwendige Fassadenfreischnitte oder das Freihalten von Wegen ohne weitere Genehmigung fachgerecht entfernt werden. Das ist von gesunden Bäumen gut verkraftbar.

  • Neue Ausnahmeregelungen zur Baumbeseitigung: Wenn von einem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen, der Baum Schäden an baulichen Anlagen verursacht oder eine erhebliche Nutzungsbeeinträchtigung vorliegt ("unzumutbare Verschattung von Wohn- oder Arbeitsräumen").

  • Wird die Fällung eines geschützten Baumes genehmigt, so kann der Besitzer künftig zwischen einer Ersatzpflanzung und einer Geldzahlung wählen (bisher war die Ersatzpflanzung verpflichtend). Dies ist ein von Gartenbesitzern wiederholt geforderter Punkt, da die räumlichen Gegebenheiten nicht immer eine Neupflanzung zulassen.

Die neue Berliner Baumschutzverordnung bietet Naturschutz mit Augenmaß und stärkt die Eigenverantwortung der Bürger. Übrigens, bis auf die Erhöhung des Stammumfanges hat der Rat der 12 Berliner Bezirksbürgermeister sämtlichen Änderungen einvernehmlich zugestimmt!

(04.2004)

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Aktualisierung Dezember 2007:

Die Berliner Baumschutzverordnung ist am 11. November 2007 erneut geändert worden, diesmal allerdings nur in einem sehr beschränkten Umfang. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in einem Urteil die Regelungen des § 6 der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) hinsichtlich Art und Umfang des zu leistenden ökologischen Ausgleichs, welche inhaltlich unverändert seit dem Jahre 1982 gelten, erstmals und entgegen der bisherigen Spruchpraxis als nicht verfassungskonform und damit als rechtswidrig erkannt. Gleichzeitig gab das Gericht in der mündlichen Verhandlung zu verstehen, dass alle weiteren auf dieser Grundlage ergehenden Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand mehr haben würden.

Die erforderliche Änderung des § 6 wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Bezirken sowie den anerkannten Naturschutzverbänden und Fachkreisen vom Senat beschlossen und trat am 11.11.2007 in Kraft.

Diese Änderung finden Sie auf den letzten Seiten des unten zum Download stehenden Dokuments.

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Weitere Informationen finden Sie hier zum Download:

 

Berliner Baumschutzverordnung  (vollständiger Text der "Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin" vom 11.01.1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel X des Dritten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung vom 11.07.2006 (GVBl. S. 819), ergänzt um Änderungen vom 11.11.2007)

   

 

Plenarrede Buchholz zur Änderung der Baumschutzverordnung  (29.01.04)

   

 

Infoblatt Berliner Baumschutzverordnung  (Stand 2004)

   

 

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