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Frist ist am 1.11.04 abgelaufen: Alte Heizungen müssen raus!

Am 1. November 2004 ist die allerletzte Übergangsfrist für veraltete Heizungsanlagen abgelaufen. Sie können die gesetzlichen Abgaswerte nicht mehr einhalten und müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Andernfalls drohen Bußgelder oder sogar die Stilllegung wegen zu hoher Abgaswerte.
 

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, erinnert an die vielfach übersehene Pflicht zur Erneuerung der Anlagen: „Viele Hauseigentümer sind sich nicht bewusst, dass sie ihre alten Heizkessel seit dem 1. November 2004 nicht mehr betreiben dürfen. Insbesondere Altanlagen, die vor 1978 eingebaut wurden, sind betroffen. Der Modernisierungsstau ist groß, allein in Berlin dürften noch mehrere tausend Alt-Anlagen in Betrieb sein.

Wer den alten Energiefresser gegen einen modernen Heizkessel austauscht, entlastet nicht nur die Berliner Luft. Er spart gleichzeitig viel Geld bei den laufenden Kosten, da der Verbrauch deutlich sinkt. Das freut die Umwelt und entlastet das eigene Portemonnaie. Bei einer konsequenten Erneuerung kann gleich noch eine Solaranlage auf dem Dach zur umweltfreundlichen Erzeugung von Warmwasser oder Strom angebracht werden. Auch diese Anlagen rechnen sich dank der Förderung der Bundesregierung erfreulich schnell.

Um Hausbesitzern die Investition zu erleichtern, gibt es diverse Fördermöglichkeiten über die bundeseigene KfW-Bank. Ganz ohne eigenes Geld läuft die Erneuerung mit B.E.ST., dem Berliner Energiedienstleistungsstandard. Der Gebäudeeigentümer investiert dabei nicht selbst in die Technik. Er kauft die benötigte Wärme von einem professionellen Energiedienstleister, der die Anlage modernisiert und betreibt. Die Erfahrungen mit B.E.ST. sind sehr positiv und zeigen, dass dies für Eigentümer und Mieter oftmals die günstigste Variante ist.“

Bevor der Auftrag für eine komplett neue Kesselanlage erteilt wird, sollte man sich im Fachhandel oder bei der Schornsteinfeger-Innung informieren. Einige Alt-Anlagen können die Grenzwerte bereits durch den Einbau eines Wärmetauschers oder eines neuen Brenners (anstatt eines komplett neuen Kessels) einhalten.
 

 

"Alte Heizungen müssen raus": Infoblatt mit Hintergrundinfos

 

"Clever heizen": Broschüre des Umweltministeriums mit Erläuterungen der Grenzwerte und Förderprogrammen der KfW (Größe: 300 kB)
 

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