Auf Vorschlag des
Senats hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2007
die Einführung des sog. Anschluss- und Benutzungszwangs an
die öffentliche Wasserversorgung in Berlin beschlossen. Dazu
erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des
Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz:
"Die Einführung
einer allgemeinen Pflicht zum Anschluss an die öffentliche
Wasserver- und -entsorgung in Berlin ist der richtige Weg.
Viele Städte und Kommunen in der gesamten Bundesrepublik
verfahren in dieser Weise, um die Kosten der
Wasserversorgung gerecht auf alle Nutzergruppen umzulegen
und die Bereitstellung sauberen Trinkwassers für alle zu
gewährleisten. Die Kritik der Opposition läuft vollends ins
Leere, da auch diese Parteien solche Regelungen in anderen
Städten oder Kommunen eingeführt haben.
Durch den
Anschluss- und Benutzungszwang soll erreicht werden, dass
nach entsprechenden Übergangsfristen große Verbraucher
zukünftig keine eigenen Brunnen mehr betreiben dürfen. Dies
ist in Berlin aus zwei Gründen notwendig: Je mehr
Großverbraucher aus der öffentlichen Wasserversorgung
aussteigen, desto höher steigt der Wasserpreis für die
Normalverbraucher an. Denn ein Großteil der Kosten für die
Wasserversorgung ist fix und muss dann auf weniger Abnehmer
umgelegt werden. Das ist weder solidarisch noch sozial.
Gleichzeitig wird
es für bestehende Unternehmen einen weitgehenden
Bestandsschutz geben. Bestehende Genehmigungen werden erst
nach 9 bzw. 15 Jahren auslaufen, in besonderen Fällen können
auch darüber hinaus Ausnahmen vom Anschlusszwang gewährt
werden. An die beiden Berliner Brauereien (Berliner Kindl
und Berliner Bürgerbräu) wurde ebenfalls gedacht. Sie dürfen
dauerhaft eigene Brunnen betreiben, sofern dies für die
spezielle Wasserqualität erforderlich ist.
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Der zweite wichtige, wenn auch
oftmals übersehene Grund: Die besonderen geologischen Gegebenheiten mit
der Lage unserer Stadt im Berlin-Warschauer Urstromtal sprechen eindeutig
für die Anschlusspflicht. Immer wieder gibt es in einzelnen Stadtteilen
Berlins Probleme durch steigendes Grundwasser und die Vernässung von
Kellern. Nur durch eine gesamtstädtisch koordinierte Grundwasserförderung
kann dies weitgehend verhindert werden. Willkürlich installierte eigene
Brunnen können dies nicht gewährleisten."
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