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Wasserpreise Berlin - Anschluss- und Benutzungszwang ist der solidarische Weg

Auf Vorschlag des Senats hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 6. Dezember 2007 die Einführung des sog. Anschluss- und Benutzungszwangs an die öffentliche Wasserversorgung in Berlin beschlossen. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz:

"Die Einführung einer allgemeinen Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung in Berlin ist der richtige Weg. Viele Städte und Kommunen in der gesamten Bundesrepublik verfahren in dieser Weise, um die Kosten der Wasserversorgung gerecht auf alle Nutzergruppen umzulegen und die Bereitstellung sauberen Trinkwassers für alle zu gewährleisten. Die Kritik der Opposition läuft vollends ins Leere, da auch diese Parteien solche Regelungen in anderen Städten oder Kommunen eingeführt haben.

Durch den Anschluss- und Benutzungszwang soll erreicht werden, dass nach entsprechenden Übergangsfristen große Verbraucher zukünftig keine eigenen Brunnen mehr betreiben dürfen. Dies ist in Berlin aus zwei Gründen notwendig: Je mehr Großverbraucher aus der öffentlichen Wasserversorgung aussteigen, desto höher steigt der Wasserpreis für die Normalverbraucher an. Denn ein Großteil der Kosten für die Wasserversorgung ist fix und muss dann auf weniger Abnehmer umgelegt werden. Das ist weder solidarisch noch sozial.

Gleichzeitig wird es für bestehende Unternehmen einen weitgehenden Bestandsschutz geben. Bestehende Genehmigungen werden erst nach 9 bzw. 15 Jahren auslaufen, in besonderen Fällen können auch darüber hinaus Ausnahmen vom Anschlusszwang gewährt werden. An die beiden Berliner Brauereien (Berliner Kindl und Berliner Bürgerbräu) wurde ebenfalls gedacht. Sie dürfen dauerhaft eigene Brunnen betreiben, sofern dies für die spezielle Wasserqualität erforderlich ist.

Der zweite wichtige, wenn auch oftmals übersehene Grund: Die besonderen geologischen Gegebenheiten mit der Lage unserer Stadt im Berlin-Warschauer Urstromtal sprechen eindeutig für die Anschlusspflicht. Immer wieder gibt es in einzelnen Stadtteilen Berlins Probleme durch steigendes Grundwasser und die Vernässung von Kellern. Nur durch eine gesamtstädtisch koordinierte Grundwasserförderung kann dies weitgehend verhindert werden. Willkürlich installierte eigene Brunnen können dies nicht gewährleisten."

   

   

 

Pressemitteilung zum Berliner Wasser und Anschlusszwang  (31.10.07)

 

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