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Neues Gesetz: Berlins Natur jetzt besser geschützt !

Im Juni 2003 war es endlich soweit. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die 9. Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes beschlossen.

Neben der Umsetzung bundes- und europarechtlicher Vorgaben (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie) wurden wichtige berlinspezifische Änderungen verabschiedet.

Das Gesetz ist am 12.07.03 in Kraft getreten.

Dazu der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz: "Berlins Natur wird mit der Novelle des Gesetzes besser geschützt. Gleichzeitig entschärfen wir einige Vorschläge des Senats, die eine zu große Belastung bzw. einen zu großen finanziellen Aufwand für Einzelne bedeutet hätten. Das ist Naturschutz mit Augenmaß."

Baumschutz durch Sicherheitsleistung: "Es ist sinnvoll, dass von Bauherren jetzt erstmals eine Sicherheitsleistung für mögliche Schäden an schützenswerten Bäumen gefordert werden kann. Allerdings soll dies, im Gegensatz zu den Senats-Vorstellungen, nur für umfangreiche Baumaßnahmen und nicht für den Einzel-Häuslebauer gelten. Gerade auf Großbaustellen wird schweres Gerät eingesetzt und ein schützenswerter Baum mal eben 'aus Versehen' umgefahren. Die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, wie sie in der Bauwirtschaft üblich ist, erinnert den Bauherren mit leichtem finanziellen Druck an seine Verpflichtung zum Schutz der Natur."

Mehr Rechte für Umweltverbände: Ausgeweitet werden mit der Novelle auch die Mitwirkungs- und Klagerechte der Berliner Umweltverbände. Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bringt in der Praxis viele sachkundige und konstruktive Hinweise. Bei weitreichenden Rodungsgenehmigungen und Projekten in besonders geschützten Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebieten) erhalten die Verbände jetzt ein Mitwirkungs- und Klagerecht. Das sichert ihnen eine frühzeitige Beteiligung. "Allerdings folgen wir nicht dem Vorschlag des Senats, dies auch für alle 'schützenswerten Biotope' einzuführen. Als solche werden auch simple Feldhecken oder Magerrasen angesehen. Wir wollen nicht jede größere Kiesgrube zum klageberechtigten Biotop erklären", so Buchholz.

Röhrichtschutzgesetz: Mit der Novelle gehen auch die Inhalte des bisher eigenständigen Röhrichtschutzgesetzes in aktualisierter Form im Naturschutzgesetz auf. Mit der Abschaffung des Extra-Gesetzes wird der Schutz der Natur endlich in einem Gesetz gebündelt. Das ist transparenter und übersichtlicher.

"Zu guter Letzt werden mit dem Gesetz nicht nur die Natur, sondern auch Bezeichnungen wie 'Zoologischer Garten' und 'Tierpark' unter Schutz gestellt. Was hätte uns ohne diese Festlegung nicht alles passieren können", fügt Buchholz schmunzelnd an.

 

Infoblatt mit dem Text dieser Seite hier zum Download:

 

Neues Naturschutzgesetz für Berlin  

 
 

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