|
Im Juni 2003 war es endlich
soweit. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die 9. Novelle des Berliner
Naturschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Umsetzung bundes- und
europarechtlicher Vorgaben (Flora-Fauna-Habitat- und
Vogelschutz-Richtlinie) wurden wichtige berlinspezifische Änderungen
verabschiedet.
Das Gesetz ist am 12.07.03 in
Kraft getreten.
|
|
Dazu der umweltpolitische Sprecher
der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz: "Berlins Natur wird mit der Novelle des
Gesetzes besser geschützt. Gleichzeitig entschärfen wir einige Vorschläge des
Senats, die eine zu große Belastung bzw. einen zu großen finanziellen Aufwand
für Einzelne bedeutet hätten. Das ist Naturschutz mit Augenmaß."
Baumschutz durch
Sicherheitsleistung: "Es ist sinnvoll, dass von Bauherren jetzt
erstmals eine Sicherheitsleistung für mögliche Schäden an schützenswerten
Bäumen gefordert werden kann. Allerdings soll dies, im Gegensatz zu den
Senats-Vorstellungen, nur für umfangreiche Baumaßnahmen und nicht für den
Einzel-Häuslebauer gelten. Gerade auf Großbaustellen wird schweres Gerät
eingesetzt und ein schützenswerter Baum mal eben 'aus Versehen' umgefahren. Die
Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, wie sie in der Bauwirtschaft üblich
ist, erinnert den Bauherren mit leichtem finanziellen Druck an seine
Verpflichtung zum Schutz der Natur."
Mehr Rechte für Umweltverbände:
Ausgeweitet werden mit der Novelle auch die Mitwirkungs- und Klagerechte der
Berliner Umweltverbände. Die Beteiligung der anerkannten
Naturschutzverbände bringt in der Praxis viele
sachkundige und konstruktive Hinweise. Bei weitreichenden
Rodungsgenehmigungen und Projekten in besonders geschützten Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebieten)
erhalten die Verbände jetzt ein Mitwirkungs- und Klagerecht. Das sichert ihnen
eine frühzeitige Beteiligung. "Allerdings folgen wir nicht dem Vorschlag
des Senats, dies auch für alle 'schützenswerten Biotope' einzuführen. Als
solche werden auch simple Feldhecken oder Magerrasen angesehen. Wir wollen nicht
jede größere Kiesgrube zum klageberechtigten Biotop erklären", so
Buchholz.
Röhrichtschutzgesetz: Mit der
Novelle gehen auch die Inhalte des bisher eigenständigen
Röhrichtschutzgesetzes in aktualisierter Form im Naturschutzgesetz auf. Mit der
Abschaffung des Extra-Gesetzes wird der Schutz der Natur endlich in einem Gesetz
gebündelt. Das ist transparenter und übersichtlicher.
"Zu guter Letzt werden mit dem
Gesetz nicht nur die Natur, sondern auch Bezeichnungen wie 'Zoologischer Garten'
und 'Tierpark' unter Schutz gestellt. Was hätte uns ohne diese Festlegung nicht
alles passieren können", fügt Buchholz schmunzelnd an.
Infoblatt mit dem Text dieser Seite
hier zum Download:
|