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Straßenausbau ohne Beitrag: Gesetz ersatzlos abgeschafft

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Für Haus- und Grundstückseigentümer gibt es eine gute Nachricht. Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses haben das Straßenausbaubeitragsgesetz ersatzlos abgeschafft. Bereits erhobene Beitrage werden vollständig zurückgezahlt.

Für den Spandauer SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz eine gute Nachricht: „Endlich gibt es Klarheit für alle Haus- und Grundstückseigentümer. Wir setzen mit der Abschaffung des Beitragsgesetzes wie versprochen einen Punkt der Koalitionsvereinbarung um.“ Gerade in den Siedlungsgebieten Spandaus wie Hakenfelde, Weststaaken, Gatow oder Kladow hat das Gesetz für große Unsicherheiten gesorgt. Geplante Straßenausbauten verzögerten sich und es gab diverse Bürgerproteste.

Buchholz: „Grundstückseigentümer werden damit nicht mehr zur Kasse gebeten. Ich habe von Anfang an dafür plädiert, dass bei einer Abschaffung des Gesetzes alle bisher gezahlten Beiträge vollständig zurückgezahlt werden. Dies haben wir jetzt auch so beschlossen.“ Es wurden bereits seit Anfang 2012 keine neuen Bescheide mehr versandt. Bei den Berliner Bezirksämtern sind insgesamt 675.528 Euro an Beiträgen für ausgebaute Straßen eingegangen. Diese Gelder werden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 19.09.12 auf Antrag restlos erstattet.

Das Gesetz wurde zwischen 2008 und 2011 nur von sechs der zwölf Berliner Bezirke angewandt. Viele Bürger fühlten sich dadurch ungerecht behandelt. Ein einheitliches, nachvollziehbares und transparentes Verfahren war durch die zweistufe Verwaltung Land-Bezirke in Berlin nicht möglich. Fast alle anderen Bundesländer haben seit vielen Jahren Beitragsgesetze und wollen diese nicht abschaffen.

Wer für den Straßenausbau bezahlt hat, bekommt die Beiträge auf Antrag vollständig zurückgezahlt, auch wenn er das Grundstück inzwischen verkauft hat. Ein neuer Eigentümer hat dagegen keinen Anspruch auf Rückzahlung. Anders verhält es sich bei Erbschaften. Erben haben einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn sie die Erbschaft des beitragspflichtigen Grundstücks nachweisen können.

 (Letzte Aktualisierung: 09.2012)

 

 

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