Eigentlich sind sich
alle einig: Energetische Sanierungen von Wohngebäuden sind
notwendig. Sie sind unverzichtbar für den Klimaschutz und die
wichtigste Antwort auf steigende Energiepreise. Der Teufel steckt
jedoch im Detail, also in den resultierenden Kosten für die
Mieter, der Planung der Sanierungsmaßnahmen und den
Rechtsgrundlagen.
Zum Mietrecht hat die
Bundesregierung im Mai 2011 einen Änderungsvorschlag vorgelegt,
der die Mieterrechte entscheidend einschränkt. Die Auswirkungen
des Entwurfs von Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) standen im Mittelpunkt einer
Veranstaltung der beiden Spandauer SPD-Abgeordneten Swen Schulz
und Daniel Buchholz am 11. Mai 2011 in der Josua Gemeinde in der
Bismarckstraße.
Auf dem Podium saßen
der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild,
der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner
Abgeordnetenhaus Daniel Buchholz, der Bundestagsabgeordnete Swen
Schulz, sowie der Bürgermeisterkandidat der Spandauer SPD, Helmut
Kleebank.
Reiner Wild stellte die
kritischsten Änderungen der geplanten Mietrechtsreform aus Sicht
des Berliner Mietervereins vor. Mietminderungen sollen während der
ersten drei Monate einer energetischen Sanierung ebenso nicht mehr
möglich sein wie die Ablehnung von Maßnahmen wegen sozialer Härte.
Der Berliner Mieterverein erwartet, dass die Mietrechtsänderung in
der jetzt geplanten Form viele Mieter sozial überfordern werde.
Praxisbeispiele
energetischer Sanierungen, die der Mieterverein ausgewertet hat,
führten im Durchschnitt zu einer Mieterhöhung von ca. 1,50 Euro
pro Quadratmeter. Dem steht eine Ersparnis bei den Heizkosten von
rund 0,50 Euro gegenüber. Das heißt, die angestrebte
Warmmietenneutralität ist in der Praxis häufig nicht erreichbar.
Grundsätzlich begrüßt der Mieterverein jedoch eine Verbesserung
der Energieeffizienz von Wohngebäuden, da die Heizkosten
unsanierter Gebäude durch steigende Energiepreise in nicht allzu
ferner Zeit höher liegen werden als die Grundmiete.
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