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Kleinhaussiedlung Haselhorst: Überzogenen Denkmalschutz überprüfen

Kleinhaussiedlung Haselhorst: Überzogenen Denkmalschutz umgehend überprüfen  |  Daniel Buchholz SPD

Die Reihen kleiner Häuser zwischen Riensberg- und Küsterstraße im Stadtteil Haselhorst sehen freundlich und einladend aus. Doch hinter Fensterläden und Dachgauben steckt manche unerwartete Schwierigkeit. Hauseigentümer und -eigentümerinnen der Kleinhaussiedlung Haselhorst sehen sich bei jeder baulichen Veränderung an ihren Häusern sehr strengen Regeln des Denkmalschutzes und damit unverhältnismäßig hohen Kosten gegenüber.

Die Reihenhäuser der Kleinhaussiedlung gehören zu der in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichteten Reichsforschungssiedlung Haselhorst. Diese Versuchsbauten mit neuen Materialien, Konstruktionen und Fertigungsmethoden lieferten wichtige Erfahrungen, die einen für breite Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Massenwohnungsbau ermöglichen sollten.

Der einheitliche Haustyp der Kleinhaussiedlung mit seinen gestalterischen Details und der ursprünglich einheitlichen Farbgebung gilt der Denkmalschutzbehörde als baukünstlerisch besonders anspruchsvoll und steht daher unter Denkmalschutz.

Wie viel Einheitlichkeit braucht es aber für einen vernünftigen Denkmalschutz? Welche Kosten sind den Bewohnerinnen und Bewohnern noch als verhältnismäßig zuzumuten? Ist wirklich jede geringfügige bauliche Veränderung unzulässig? Erfüllen tatsächlich nur teuere Sonderanfertigungen die denkmalschützerischen Anforderung an neue Fenster? Ist jede abweichende Farbgebung einzelner Elemente eine Störung des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes?

Dazu Daniel Buchholz (SPD), seit 2001 direkt gewählter Abgeordneter für Haselhorst: „Ich bin bereits im Jahr 2010 mehrfach auf dieses Thema angesprochen worden. Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, Vereinsmitgliedern und weiteren Recherchen in Berlin habe ich im Mai 2011 eine Kleine Anfrage zum Denkmalschutz in der Kleinhaussiedlung Haselhorst an den Berlin Senat gestellt. Die Antwort des Senats bestätigt für mich den Eindruck eines überzogenen Denkmalschutzes für die Kleinhaussiedlung, wie ihn die untere Denkmalschutzbehörde in Spandau durchsetzen will.

So hält es der Senat für zumutbar, auch geringfügigen baulichen Veränderungen wie der Erneuerung der Fensterläden oder der Gaubenverschalung „die Genehmigung zu versagen, wenn Gründe des Denkmalschutzes oder ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegenstehen.“

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Kleinhaussiedlung Haselhorst: Überzogenen Denkmalschutz umgehend überprüfen 2  |  Daniel Buchholz SPD

Wenn ich vor der Kleinhaussiedlung stehe (siehe Fotos), erscheint mir die vollständige einheitliche Gestaltung durch die im Laufe der Jahrzehnte vielfältig abweichenden Einzelelemente oder Farbgebungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand wieder zu erreichen. So ist für mich nicht eindeutig feststellbar, welche Farbgebung überhaupt dem Originalzustand entspricht und daher erhaltenswert ist. Ich erhalte immer wieder Hinweise darauf, dass es hier Widersprüche zu den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde gibt.

Für mich ist dies ein deutlicher Hinweis, dass die denkmalschützerischen Vorgaben zumindest bei geringfügigen Veränderungen wie z.B. Farbfragen weniger restriktiv gehandhabt werden sollten. Das ist eines der Themen in der vom Spandauer Baustadtrat Carsten Röding (CDU) eingesetzten Arbeitsgruppe „Denkmalpflegeplan Haselhorst“. Deren Treffen werden von vielen Bewohnern der Kleinhaussiedlung als „Beruhigungs-Pille“ empfunden, eine Teilnahme lehnen sie daher ab.

Viele Bewohnerinnen und Bewohner bewegt auch die Ungleichbehandlung zwischen der großen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG und einzelnen Kleinhauseigentümern und –eigentümerinnen. Während der GEWOBAG als Eigentümerin der ebenfalls zur Reichsforschungssiedlung gehörenden, denkmalgeschützten Geschosswohnungsbauten in unmittelbarer Nachbarschaft weitreichende bauliche Veränderungen (z.B. Anbringung von Balkonen, Veränderung der Wohnungsgrundrisse, veränderte Fenster) genehmigt wurden, steht die untere Denkmalbehörde auch geringfügigen Maßnahmen in der Kleinhaussiedlung sehr restriktiv gegenüber.

Auch hierzu wehrt der Senat in seiner Antwort, die auf Ausarbeitungen im Bezirksamt Spandau beruhen, jede Kritik ab: „Der Senat kann keine Ungleichbehandlung zwischen der großen Wohnungsgesellschaft GEWOBAG und einzelnen Kleinhauseigentümer/innen feststellen.“ Angesichts der offenkundigen äußerlichen Veränderungen an den GEWOBAG-Häusern wie z.B. den nachträglich angebauten Balkonen ist diese Aussage für mich völlig unverständlich.

Als Wahlkreisabgeordneter werde ich mich weiterhin gegen einen überzogenen Denkmalschutz in der Kleinhaussiedlung Haselhorst einsetzen. Mit meiner Kleinen Anfrage und der damit einhergehenden Öffentlichkeit ist dafür ein wichtiger Schritt getan. Meine Kleine Anfrage mit den umfangreichen Antworten des Senats (5 Seiten) finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner stehe ich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt mit mir auf, per eMail, Post oder Telefon.“

(Letzte Aktualisierung: 08.2011)

   

   

 

"Wird beim Denkmalschutz in Haselhorst mit zweierlei Maß gemessen?"  (Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz mit Senats-Antworten 07.2011)

   

   

 

 

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