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Sozialmieten in der Siedlung Heerstraße bis 2017 gedeckelt

Für die Mieter von Sozialwohnungen an der Heerstraße gibt es eine sehr gute Nachricht. War der Kostendeckel bei den Mieten zunächst nur für ein Jahr befristet, so gilt er jetzt bis zum Jahr 2017. Mehr als 5.000 Wohnungen profitieren davon, berichtet der Spandauer SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz.

In Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus dürfen grundsätzlich jedes Jahr zum 1. April die Mieten erhöht werden. Dabei handelt es sich um einen planmäßigen Förderabbau, der nach dem heute nicht mehr angewandten Kostenmietrecht möglich ist. Für viele Sozialmieter ergeben sich dadurch über die Jahre erhebliche Mehrbelastungen. Das Abgeordnetenhaus hat mit dem Landeshaushalt 2014/2015 beschlossen, dass für rund 34.000 der insgesamt 145.000 Berliner Sozialwohnungen diese Erhöhungen auszusetzen sind. Der Senat hat diesen Beschluss jetzt umgesetzt. Dieses sog. Mietenkonzept gilt für 16 Berliner Großsiedlungen, darunter ist auch die Siedlung an der Heerstraße in Spandau.

Der Spandauer SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz hat sich für die mieterfreundliche Regelung stark gemacht: „Die soziale Mischung wollen wir auch in den Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus erhalten. In der Siedlung an der Heerstraße werden mehr als 5.000 Wohnungen von unserem Mietenkonzept profitieren. Die Netto-Kaltmiete wird zunächst bei max. 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat für die Mieter gekappt, d.h. über diesen Wert hinaus darf nicht erhöht werden. Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 liegt die Grenze bei 5,70 Euro. Damit bleiben die Mieten auch für jene bezahlbar, die bisher nicht so stark am wirtschaftlichen Aufschwung in der Stadt teilhaben konnten. Für uns ist wichtig, mit der Kappungsgrenze Verdrängungseffekte durch steigende Mieten zu verhindern.

Die Siedlung an der Heerstraße umfasst die größte Anzahl an Wohnungen der 16 Großsiedlungen des Mietenkonzepts. War die Kappung zunächst nur für ein Jahr möglich, so können wir jetzt bis Ende 2017 verträgliche Mieten garantieren. Das bringt sowohl für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Hauseigentümer langfristige Planungssicherheit.

Die Kappung der Sozialmieten in den 34.000 Wohnungen verursacht dem Land Berlin von 2014 bis 2017 Kosten von rund 5,3 Millionen Euro, hinzu kommen 31 Millionen Euro Mindereinnahmen. Das ist eine Menge Geld, aber für den Erhalt der sozialen Mischung in den Großsiedlungen notwendig.“

 


+++   Hintergrundinformationen des Senats vom April 2013  +++

Das Mietenkonzept 2013 setzt die zum 1. April 2013 anstehende förderungsbedingten Mietesteigerungen um 0,1278 €/m² Wfl. monatlich für Sozialwohnungen ab dem Wohnungsbauprogramm 1972 in den Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus für ein Jahr aus, sofern deren tatsächlich gezahlte Ist-Miete höher als die 5,50 €/m² Wfl. monatlich (netto-kalt) ist oder dadurch die Mieterhöhung den Betrag von 5,50 €/m² Wfl. monatlich überschreiten würde.

Daraus ergeben sich folgende Fallkonstellationen:

a) Die Mieterhöhung zum 1. April 2013 wird in voller Höhe ausgesetzt, wenn die Nettokalt-Miete per 1. Januar 2013 bereits über 5,50 EUR / m² Wfl. mtl. lag. Wenn beispielsweise zu diesem Zeitpunkt bereits eine Miete von 6,00 €/m² Wfl. monatlich gezahlt wurde, wird die planmäßige Mieterhöhung um 0,1278 €/m² Wfl. monatlich nicht umgesetzt. Es bleibt weiterhin die Miete von 6,00 €/m² Wfl. monatlich.

b) Lag die Miete unter 5,50 €/m² Wfl. monatlich, zahlt die Mietpartei maximal 5,50 €/m² Wfl. monatlich.

Der Vermieter / die Vermieterin erhält durch die Investitionsbank Berlin (IBB) auf Antragstellung Zuschüsse im Rahmen des Mietenkonzeptes 2013. Die Anträge wer-den von den Vermietenden zurzeit bei der IBB gestellt.
Bei Abschätzung der Wohnungsanzahl hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Grundlage der Mietenauswertung zum 31.12.2011 eine Zahl von 19.623 Wohnungen zu Grunde gelegt.

Wie viele Anträge gestellt werden und für wie viele Wohnungen letztendlich Bewilligungen ausgesprochen werden, kann derzeit nicht gesagt werden.

(Letzte Aktualisierung: 02.2014)

  

 

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