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Für die Mieter von
Sozialwohnungen an der Heerstraße gibt es eine sehr gute Nachricht. War
der Kostendeckel bei den Mieten zunächst nur für ein Jahr befristet, so
gilt er jetzt bis zum Jahr 2017. Mehr als 5.000 Wohnungen profitieren
davon, berichtet der Spandauer SPD-Abgeordnete und
Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz. |
In Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus
dürfen grundsätzlich jedes Jahr zum 1. April die Mieten erhöht
werden. Dabei handelt es sich um einen planmäßigen
Förderabbau, der nach dem heute nicht mehr angewandten
Kostenmietrecht möglich ist. Für viele Sozialmieter ergeben
sich dadurch über die Jahre erhebliche Mehrbelastungen. Das
Abgeordnetenhaus hat mit dem Landeshaushalt 2014/2015
beschlossen, dass für rund 34.000 der insgesamt
145.000 Berliner Sozialwohnungen diese Erhöhungen
auszusetzen sind. Der Senat hat diesen Beschluss jetzt
umgesetzt. Dieses sog. Mietenkonzept gilt für 16 Berliner
Großsiedlungen, darunter ist auch die Siedlung an der
Heerstraße in Spandau.
Der Spandauer SPD-Abgeordnete und
Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz hat sich für die
mieterfreundliche Regelung stark gemacht: „Die soziale
Mischung wollen wir auch in den Großsiedlungen des Sozialen
Wohnungsbaus erhalten. In der Siedlung an der Heerstraße
werden mehr als 5.000 Wohnungen von unserem
Mietenkonzept profitieren. Die Netto-Kaltmiete wird
zunächst bei max. 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat für die
Mieter gekappt, d.h. über diesen Wert hinaus darf nicht erhöht
werden. Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 liegt die Grenze bei
5,70 Euro. Damit bleiben die Mieten auch für jene bezahlbar,
die bisher nicht so stark am wirtschaftlichen Aufschwung in
der Stadt teilhaben konnten. Für uns ist wichtig, mit der
Kappungsgrenze Verdrängungseffekte durch steigende Mieten zu
verhindern.
Die Siedlung an der Heerstraße umfasst die
größte Anzahl an Wohnungen der 16 Großsiedlungen des
Mietenkonzepts. War die Kappung zunächst nur für ein Jahr
möglich, so können wir jetzt bis Ende 2017 verträgliche Mieten
garantieren. Das bringt sowohl für die Mieterinnen und Mieter,
aber auch für die Hauseigentümer langfristige
Planungssicherheit.
Die Kappung der Sozialmieten in den 34.000
Wohnungen verursacht dem Land Berlin von 2014 bis 2017
Kosten von rund 5,3 Millionen Euro, hinzu kommen 31
Millionen Euro Mindereinnahmen. Das ist eine Menge Geld, aber
für den Erhalt der sozialen Mischung in den Großsiedlungen
notwendig.“
+++ Hintergrundinformationen des Senats vom
April 2013 +++
Das Mietenkonzept 2013 setzt die zum 1. April 2013 anstehende
förderungsbedingten Mietesteigerungen um 0,1278 €/m² Wfl. monatlich
für Sozialwohnungen ab dem Wohnungsbauprogramm 1972 in den
Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus für ein Jahr aus, sofern
deren tatsächlich gezahlte Ist-Miete höher als die 5,50 €/m² Wfl.
monatlich (netto-kalt) ist oder dadurch die Mieterhöhung den Betrag
von 5,50 €/m² Wfl. monatlich überschreiten würde.
Daraus ergeben sich folgende Fallkonstellationen:
a) Die Mieterhöhung zum 1. April 2013 wird in voller Höhe
ausgesetzt, wenn die Nettokalt-Miete per 1. Januar 2013
bereits über 5,50 EUR / m² Wfl. mtl. lag. Wenn beispielsweise
zu diesem Zeitpunkt bereits eine Miete von 6,00 €/m² Wfl.
monatlich gezahlt wurde, wird die planmäßige Mieterhöhung um
0,1278 €/m² Wfl. monatlich nicht umgesetzt. Es bleibt
weiterhin die Miete von 6,00 €/m² Wfl. monatlich.
b) Lag die Miete unter 5,50 €/m² Wfl. monatlich, zahlt die
Mietpartei maximal 5,50 €/m² Wfl. monatlich.
Der Vermieter / die Vermieterin erhält durch die
Investitionsbank Berlin (IBB) auf Antragstellung Zuschüsse im
Rahmen des Mietenkonzeptes 2013. Die Anträge wer-den von den
Vermietenden zurzeit bei der IBB gestellt. Bei Abschätzung
der Wohnungsanzahl hat die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt auf Grundlage der Mietenauswertung
zum 31.12.2011 eine Zahl von 19.623 Wohnungen zu Grunde
gelegt.
Wie viele Anträge gestellt werden und für wie viele Wohnungen
letztendlich Bewilligungen ausgesprochen werden, kann derzeit
nicht gesagt werden.
(Letzte Aktualisierung: 02.2014) |